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Verehrte Kundschaft, ich möchte Sie darauf hinweisen, daß ab 1. April 2003 zum führen einer Gas- und Signalwaffe ein sogenannter kleiner Waffenschein benötigt wird.
Anträge stellen Sie bitte bei den für Sie zuständigen Ordnung- oder Landratsämtern bzw. bei der Waffenrechtsbehörden.
Der Verkauf und Besitz dieser Waffen (mit PTB im Kreis) ist weiterhin Frei ab 18 Jahren ! Zum Kauf benötigen Sie lediglich einen Reisepass oder Personalausweis. Ihre Daten müssen ab 1.
April von Ihrem Händler erfasst werden. Desweiteren müssen Sie per Unterschrift bestätigen, daß Sie über das Führen, Aufbewahren und das Schießen mit Freien Waffen aufgeklärt wurden.
Selbstverständlich können alle Kunden welche eine Gas/Signalwaffe bei uns gekauft haben, den Antrag für den kleinen Waffenschein auch über uns bekommen. Auf Wunsch sind wir auch gerne
bereit, unseren Kunden, beim ausfüllen des Antrages zu helfen.
Das Führen ohne kleinem Waffenschein sowie das schießen ohne Schießerlaubnis ist ab dem 01.April 2003 strafbar!
Alfred Merle
GF der Waffen Merle GmbH
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